Unternehmensstandort Schweiz

Schweiz AG auch für Deutsche

Von Otmar Rheinhold · 2012

Ein Firmenstandort in der Schweiz hat viele Vorteile. Zum Glück ist die Gründung für EU-Bürger relativ problemlos.

Gründe, in der Schweiz ein Unternehmen zu gründen, gibt es viele. Aber Hand aufs Herz: Der Hauptvorteil besteht in den niedrigen Steuern und den im besten Sinne diskreten Bankgepflogenheiten. Die vom Bund erhobenen Steuern liegen bei knapp unter neun Prozent, die Kantonalsteuern variieren zwischen 6 und 24 Prozent. Die Auswahl ist also groß und sollte nicht nur nach Steuersatz getroffen werden: Was zählt, ist auch die geografische Lage oder die Nähe zu interessanten Branchen.

Rechtsformen: bekannt, aber anders

Die Rechtsformen für Unternehmen ähneln im Prinzip denen Deutschlands. Zwei erfreuen sich jedoch bei Gründern aus dem Ausland besonderer Beliebtheit: die AG und die GmbH. Dabei gilt: Was den Deutschen die GmbH, ist den Schweizern die AG. Sie ist für viele die typische Unternehmensform der Eidgenossen und lässt sich grob mit der „kleinen AG“ in Deutschland vergleichen. Ihre Vorteile sind unter anderem die Anonymität der Investoren, das Fehlen einer Publizitätspflicht, die beschränkte Haftung und die relativ einfache Übertragung von Anteilen. Für die Gründung ist ein Aktienkapital von mindestens 100.000 Franken nötig. Die GmbH, wie sie auch aus Deutschland bekannt ist, erfreut sich seit einigen Jahren steigender Beliebtheit. Neben der beschränkten Haftung ist ihr Vorteil die überschaubare Struktur (ein Gesellschafter genügt) und das niedrigere Gründungskapital von 20.000 Franken. Beide Rechtsformen verlangen nach „Personal“ in der Schweiz. Bei der GmbH muss mindestens eine Person die Gesellschaft in der Schweiz vertreten, also Zeichnungsfunktion haben, und ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Für die AG gilt: Mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrats mit Zeichnungsberechtigung muss seinen Wohnsitz in der Schweiz haben.

Dienstleister helfen

Auch für die Schweiz gilt: Eine Gründung geht nicht von heute auf morgen über die Bühne. Doch die Schweiz als attraktiver Unternehmensstandort tut viel, um Unternehmen auch aus dem Ausland anzulocken. Wer sich für eine Gründung interessiert, findet auf Bundes- und kantonaler Ebene Anlaufstellen, die bei der konkreten Umsetzung der Ansiedlung behilflich sind und nötige Informationen bereitstellen. Daneben gibt es deutsche und Schweizer Privatunternehmen, die bei der Ansiedlung behilflich sind. Sie können unschätzbare Dienste leisten. Vor unseriösen Angeboten sei allerdings gewarnt. Zu empfehlen sind Unternehmen, die umfassend über rechtliche und steuerliche Bedingungen informieren, gute Referenzen vorweisen können und den Prozess transparent gestalten. Dann kann eine Beauftragung nicht nur den Unternehmenserfolg begründen, sondern auch zu einer erheblichen Zeitersparnis führen.

So kommt der Gründer in die Schweiz

Für Deutsche als EU-Bürger ist es zum Glück relativ leicht, in der Schweiz ein Unternehmen zu gründen. Sie müssen auch nicht dauerhaft in der Schweiz wohnen, um dort zu gründen. Allerdings brauchen je nach Rechtsform Teile der Unternehmensleitung eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung. Deutsche Gründer haben Anspruch auf die sogenannte B EU-Aufenthaltsbewilligung, die auch jene Deutsche erhalten, die in der Schweiz im Angestelltenverhältnis arbeiten wollen. Die Bewilligung erlaubt unter anderem das Wohnen und selbstständige Arbeiten in der Schweiz über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren. Anträge werden beim Bundesamt für Migration gestellt. Gründungswillige sollten jedoch belegen können, dass sie eine Unternehmensgründung vorhaben – etwa durch einen Businessplan oder die Eintragung ins Handelsregister. Wichtig: In der Schweiz herrschen große Unterschiede von Kanton zu Kanton. Das gilt nicht nur für das Steuerrecht, sondern auch für die Prozesse, die bei der Gründung zu beachten sind. Wer sein Unternehmen auf eidgenössischem Boden starten will, sollte sich deshalb frühzeitig mit den jeweiligen Behörden, etwa den kantonalen Migrationsämtern, in Verbindung setzen. Viele Kantone bieten darüber hinaus spezielle Anlaufstellen auch für ausländische Investoren.

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