Gesundheitswesen mit Qualitätsanspruch

Für die OP über die Grenze

Von Helene Fuchs · 2014

Sie gilt als eine der besten weltweit, die Gesundheitsversorgung in der Schweiz. Kein Wunder, legen die Eidgenossen doch viel Wert auf Qualität, Fachkompetenz und Innovation im Gesundheitssektor. Auch wir Deutschen können uns diese Tugend zunutze machen, indem wir einfach zu „Dr. Schweizer“ fahren.

Das Alpenland erfüllt in der Tat wichtige Kriterien eines erstklassigen Gesundheitswesens: Der Gesundheitszustand der Bevölkerung ist überdurchschnittlich gut, alle Versicherten haben den gleichen Zugang zur Versorgung mit umfassendem Leistungskatalog, die Infrastruktur ist hervorragend und die medizinischen Leistungen auf dem neuesten Stand. Nicht ohne Grund zeigen sich die Eidgenossen zufrieden: Laut Gesundheitsmonitor 2014 der Schweizerischen Gesellschaft für Sozialforschung bewerten über 60 Prozent die Qualität des eidgenössischen Gesundheitssystems als gut oder sehr gut und weitere 31 Prozent als eher gut.

Versorgungsqualität hat ihren Preis

Laut der letzten Analyse der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Weltgesundheitsorganisation (Who) leistete sich die Schweiz im Jahr 2012 Gesundheitsausgaben in Höhe von ­11,4 Prozent­ des Bruttoinlandsprodukts und somit das viertteuerste Gesundheitssystem unter den OECD-Staaten. Otto Normalverbraucher beschäftigt sich mit diesen Zahlen eher selten. Dennoch: Für eine qualitativ hochwertige Behandlung greift auch er mal bereitwillig tiefer in die Tasche. Obwohl es eher die Schweizer sind, die nach Deutschland kommen, um Kosten bei der ärztlichen Behandlung zu sparen, birgt umgekehrt unser Nachbarland mit seinen hervorragenden Möglichkeiten Chancen, die es auszuloten gilt. Wer in diese Richtung recherchiert, kann fündig werden. Auf der Suche nach einem Spezialisten oder einer bestimmten Therapieform kann sich der Gang über die Grenze dann durchaus als wertvoll erweisen. Sei es für eine ambulante oder stationäre Behandlung, die es hinsichtlich der Kostenübernahme zu unterscheiden gilt.

Stationäre Behandlung: Übernahme ist Goodwill

Die Preise sind in der Schweiz zwar stark reglementiert, allerdings gibt es kantonale Unterschiede. Innerhalb eines Kantons steht allerdings unterm Strich der gleiche Betrag auf der Rechnung. Die Kosten spielen bei der Wahl eines Arztes oder Krankenhauses innerhalb eines Kantons also keine Rolle. Bezahlt werden muss der Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt dennoch. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2003 müssen Krankenkassen die Kosten für eine ambulante Behandlung im eu-Ausland übernehmen und zwar ohne vorherige Genehmigung. Die Schweiz gehört zwar nicht zur eu. Allerdings greift diese Regelung trotzdem, da das Alpenland mit Deutschland einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat. Bei statio­nären Behandlungen sieht die Sachlage anders aus: Hier bedarf es einer Genehmigung der jeweiligen Krankenkasse. Dafür muss ein schriftlicher Antrag auf Kostenannahme gestellt werden.

Selbst zahlen für höheren Standard

In der Regel müssen Patienten zunächst die Rechnung vor Ort selbst begleichen. Die Krankenkasse erstattet anschließend die Kosten. Doch Vorsicht: Die Übernahme der Kosten richtet sich nach den in Deutschland geltenden Behandlungsrichtlinien. Das heißt: Erstattet wird meist nur der Betrag, den eine gleichwertige Behandlung in Deutschland kostet. Oder anders ausgedrückt: Übernommen werden nur Behandlungen, die in Deutschland im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen verankert sind. Manche Krankenkassen erheben zudem eine Verwaltungs­gebühr für die Kostenabwicklung einer ausländischen Arztrechnung. Tipp: Bevor man sich für eine Behandlung in der Schweiz entscheidet, ist es ratsam, sich mit seiner Krankenkasse in Verbindung zu setzen und genau zu klären, welche Kosten tatsächlich erstattet werden. Ist der Schweizer Standard nämlich teurer, als der hier­zulande, bleibt man auf den zusätzlichen Kosten ­sitzen – es sei denn, es wurde eine entsprechende (private) Zusatz­versicherung fürs Ausland abgeschlossen.

Quelle: Statista, Oktober 2014

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